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BPatG, 19.12.2011 - 9 W (pat) 390/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 59 Abs 1 PatG
Einspruch - Begründung - Substantiierung - rewis.io
Einspruch - Begründung - Substantiierung -
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71
Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA - …
Auszug aus BPatG, 19.12.2011 - 9 W (pat) 390/05
Erfüllen die angegebenen Tatsachen die Voraussetzung des behaupteten Widerrufsgrundes nicht oder nur teilweise und wären deshalb zur Vervollständigung des Einspruchs eigene Ermittlungen des Patentamtes (hier: Bundespatentgericht) erforderlich, so ist der Einspruch wegen mangelnder Substantiierung unzulässig (vgl. BGH, GRUR 1972, Seiten 592 ff., - Sortiergerät; BGH, Bl. f. PMZ 1988, Seiten 289, 290, - Messdatenregistrierung).Sie muss daher eine nähere Darlegung der Tatsachen enthalten, aus denen die Einsprechende die mangelnde Patentfähigkeit herleitet (BGH, GRUR 1972, Seiten 592 ff., - Sortiergerät).
- BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86
Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig …
Auszug aus BPatG, 19.12.2011 - 9 W (pat) 390/05
Eine Einspruchsbegründung, die sich nur mit einem Teilaspekt der geschützten Erfindung befasst, ist formal unvollständig, ein so begründeter Einspruch unzulässig (BGH, GRUR 1988, Seiten 364-366, - Epoxidation).